Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Großes Verdienstkreuz

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich meist Bundesverdienstkreuz genannt, ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen. Der Verdienstorden kommt regulär in acht Stufen zur Verleihung, ferner gibt oder gab es das Großkreuz in besonderer Ausführung und das Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare. Alle deutschen Länder außer Bremen und Hamburg verleihen zudem eigene Landesauszeichnungen.

Die Verleihung ist dem Bundespräsidenten vorbehalten. Die Überreichung wird in aller Regel an zuständige Amtsinhaber delegiert.

Elisabeth II. mit der Son­der­stufe des Großkreuzes (1992). Rechts im Bild: Richard von Weizsäcker

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